Freispruch von Hern Felix Somm vom Vorwurf
der Verbreitung
kinderpornografischer Schriften durch das
Landgericht München am 17.11.1999
Die Verteidiger von Herrn Felix Somm, Prof.
Dr. Ulrich Sieber, Rechtsanwalt
Dr. Hans-Werner Moritz und Rechtsanwalt Wolfgang
Dingfelder begrüßen den
Freispruch von Felix Somm vom Vorwurf einer
Verbreitung kinderpornografischer
Schriften. Das Landgericht München I hat
endlich klargestellt, dass der
Geschäftführer der CompuServe GmbH, Herr
Felix Somm, nicht für die
rechtswidrigen Inhalte verantwortlich war,
welche der Anklage zugrunde
lagen. Das Landgericht München I hat durch
sein Urteil darüber hinaus ein
Stück Rechtssicherheit für die Informations-
und
Kommunikations-Dienste-Industrie geschaffen,
indem es die Straflosigkeit der
Zugangsvermittlung zum Internet bestätigte.
Der Rechtsanwalt der CompuServe, Herr Dr.
Hans-Werner Moritz (Kanzlei Graf
von Westphalen Fritze & Modest) hat
bereits unmittelbar nach der
Durchsuchung bei der CompuServe GmbH im Jahre
1995 darauf hingewiesen, dass
die CompuServe GmbH als reiner Zugangsvermittler
für fremde Inhalte nicht
haftet. Die fehlende rechtliche
Verantwortlichkeit des Geschäftsführers der
CompuServe GmbH sowie seine fehlenden
technischen Möglichkeiten zur
Verhinderung der strafbaren Inhalte wurden
sodann durch ein umfangreiches
Rechtsgut-achten und eine detaillierte
technische Analyse dargelegt, die
Prof. Dr. Ulrich Sieber, Ordinarius für
Strafrecht und Informationsrecht an
der Universität Würzburg, erstellte. Bei Berücksichtigung
der darin
angeführten Gesichtspunkte hätte die Anklage
dieses Verfahren durch das
Amtsgericht München überhaupt nicht
zugelassen und das Hauptverfahren gegen
Herrn Somm überhaupt nicht durchgeführt
werden dürfen.
Nach einem durch zahlreiche Rechtsfehler
gekennzeichneten und weltweit als
unfair kritisierten Verfahren des
Amtsgerichts München möchte die
Verteidigung ausdrücklich die faire und
sachkundige Verhandlungsführung des
Landgerichts München I und der Staatsanwaltschaft München anerkennen,
welche nunmehr eine sorgfältige Klärung der
Sach- und Rechtsfragen vor dem
Landgericht München I sowie die volle
Rehabilitation von Herrn Felix Somm
ermöglicht hat.